-->
Kopfgrafik

Abscheider



Abscheideranlagen dienen der Rückhaltung von Stoffen, die nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden dürfen.

In den meisten Fällen handelt es sich um Abscheider für:

  • Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öl, Diesel)
  • Fette
  • Stärke

Alle neuen Abscheideranlagen, sowie Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen bedürfen auf Grundlage der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel der Genehmigung und der Abnahme durch KASSELWASSER.

Die Abscheideranlagen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (EN, DIN, technische Vorschriften):

  • zu planen,
  • zu berechnen,
  • zu warten, 
  • zu kontrollieren,
  • zu leeren und
  • zu unterhalten.

Fettabscheider mit Hebeanlage
Fettabscheider mit Hebeanlage

Für

Leichtflüssigkeitsabscheider sind die 

  • DIN EN 858 und die 
  • DIN 1999-100, 1999-101

für Fettabscheider die 

  • DIN EN 1825 und die 
  • DIN 4040-100

anzuwenden.

KASSELWASSER ist Abwasserbeseitigungspflichtig und betreibt eine kostengünstige Sammelentsorgung für alle Abscheideranlagenbetreiber.

Die Entleerung der Abscheider ist nach der Abscheidersatzung geregelt. Die Entleerungsintervalle werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften festgelegt.

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Befreiung von der Entsorgungspflicht durch den Eigenbetrieb KASSELWASSER ausgesprochen werden. Hiefür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Abschließend sollten folgende Kriterien bei Neubau, Änderung und Erweiterung insbesondere für Planer sowie für ausführende Baufirmen, besondere Beachtung finden:

  • die Belüftung und Entlüftung
  • die Rückstausicherung
  • der Aufstellort / Zugängigkeit
  • bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlage, die Überhöhung

Sollte eine Abscheideranlage nicht weiter benutzt werden, ist diese fachgerecht „stillzulegen“ bzw. bei zeitweiser Aussetzung ist eine „Außerbetriebnahme“ bei KASSELWASSER anzumelden.

Temporäre Einleitung

Jede gesonderte Einleitung (z.B. Abwasser aus Fassadenreinigung, aus Toilettenwagen, Grundwasser, Bohrwasser, mobile Abwasserstationen usw.) in die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage bedarf der Genehmigung durch KASSELWASSER.

Diese Anträge (siehe Downloads) sind frühzeitig mit vorgegebenem Antragsformular bei KASSELWASSER einzureichen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.


Spacer  
Fahrzeug Ladekran


Ablassen einer Absaugpumpe in eine Klärgrube.

-

Kontakt:

Spacer

Ansprechpartner:
Herr Markus Weigel
Tel.: 0561/987-6517
Fax: 0561/987-6466
E-Mail:
weigel.m(at)kasselwasser.de

Spacer

Downloads

Spacer

PDF

Satzung für Abscheideranlagen
PDF-Download - 30 KB

Spacer

PDF

Antrag auf Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage
PDF-Download - 14 KB

Spacer

PDF

Antrag auf Einleitung von Fassadenreinigungsabwasser
PDF-Download - 32 KB

Spacer

PDF

Merkblatt zum Genehmigungsverfahren zu Fassadenreinigung
PDF-Download - 13 KB

Spacer

PDF

Richtlinie zu Fassadenreinigung
PDF-Download - 2 MB

Spacer

Spacer Spacer Spacer Spacer
 Stand: 07.12.2010  Druckversion  Seitenanfang
Spacer Spacer Spacer Spacer