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Abscheider |
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Abscheideranlagen dienen der Rückhaltung von Stoffen, die nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden dürfen. In den meisten Fällen handelt es sich um Abscheider für:
Alle neuen Abscheideranlagen, sowie Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen bedürfen auf Grundlage der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel der Genehmigung und der Abnahme durch KASSELWASSER. Die Abscheideranlagen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (EN, DIN, technische Vorschriften):
Für Leichtflüssigkeitsabscheider sind die
für Fettabscheider die
anzuwenden. KASSELWASSER ist Abwasserbeseitigungspflichtig und betreibt eine kostengünstige Sammelentsorgung für alle Abscheideranlagenbetreiber. Die Entleerung der Abscheider ist nach der Abscheidersatzung geregelt. Die Entleerungsintervalle werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften festgelegt. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Befreiung von der Entsorgungspflicht durch den Eigenbetrieb KASSELWASSER ausgesprochen werden. Hiefür ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Abschließend sollten folgende Kriterien bei Neubau, Änderung und Erweiterung insbesondere für Planer sowie für ausführende Baufirmen, besondere Beachtung finden:
Sollte eine Abscheideranlage nicht weiter benutzt werden, ist diese fachgerecht „stillzulegen“ bzw. bei zeitweiser Aussetzung ist eine „Außerbetriebnahme“ bei KASSELWASSER anzumelden. Temporäre Einleitung Jede gesonderte Einleitung (z.B. Abwasser aus Fassadenreinigung, aus Toilettenwagen, Grundwasser, Bohrwasser, mobile Abwasserstationen usw.) in die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage bedarf der Genehmigung durch KASSELWASSER. Diese Anträge (siehe Downloads) sind frühzeitig mit vorgegebenem Antragsformular bei KASSELWASSER einzureichen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. |
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