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Berichte, Fakten und Neuigkeiten |
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Neue Fristen für zugelassene Fachbetriebe zum 01.01.2012 Zum 01.01.2012 ändern sich die Fristen für zugelassene Fachbetriebe. Nach Ablauf der Zulassungsfrist ist die erneute Teilnahme an einer Schulung des Kasseler Entwässerungsbetriebes erforderlich. Zeitgleich sind dem Kasseler Entwässerungsbetrieb aktualisierte Zulassungsunterlagen und -nachweise zu übergeben. Eine Verlängerung wird abgelehnt, sofern die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf der Zulassung kann ausgesprochen werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder Verstöße gegen die Abwassersatzung oder Regelwerke festgestellt werden.
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Weitere Berichte, Fakten und Informationen: unser Archiv |
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| Ältere Meldungen und Berichte zu Projekten und Ereignissen des Kasseler Entwässerungsbetriebes (bis 31.03.2012) bzw. des Eigenbetriebes KASSELWASSER (ab 01.04.212) finden Sie hier in unserem Archiv. | ||
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