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Berichte, Fakten und Neuigkeiten



Neue Fristen für zugelassene Fachbetriebe zum 01.01.2012

Zum 01.01.2012 ändern sich die Fristen für zugelassene Fachbetriebe.

Demnach sind die in der Liste der Fachbetriebe aufgenommenen Unternehmen für eine Frist von 3 Jahren auf Widerruf berechtigt,  private Abwasser- leitungen im Stadtgebiet Kassel herzustellen, zu ändern, zu untersuchen bzw. zu reinigen. Bisher war die Frist auf 2 Jahre begrenzt.

Nach Ablauf der Zulassungsfrist ist die erneute Teilnahme an einer Schulung des Kasseler Entwässerungsbetriebes erforderlich. Zeitgleich sind dem Kasseler Entwässerungsbetrieb aktualisierte Zulassungsunterlagen und -nachweise zu übergeben.

Eine Verlängerung wird abgelehnt, sofern die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf der Zulassung kann ausgesprochen werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder Verstöße gegen die Abwassersatzung oder Regelwerke festgestellt werden.

Fachbetriebe


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Aktuelles im KEB



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Weitere Berichte, Fakten und Informationen: unser Archiv

Ältere Meldungen und Berichte zu Projekten und Ereignissen des Kasseler Entwässerungsbetriebes (bis 31.03.2012) bzw. des Eigenbetriebes KASSELWASSER (ab 01.04.212) finden Sie hier in unserem Archiv.
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 Stand: 07.12.2011  Druckversion  Seitenanfang
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