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Fachbetriebe |
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Verlegung von Grundleitungen
Herstellung eines Anschlusses am Hauptkanal
TV-Inspektion am Kanal
Einbau eines Kurzliners
Gemäß der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel vom 20.06.2011, Erste Änderung vom 27.02.2012 dürfen an den Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kassel nur vom Eigenbetrieb KASSELWASSER zugelassene Fachbetriebe arbeiten. Firmen, die in Kassel im Bereich Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen tätig sein möchten, können jederzeit bei KASSELWASSER eine Zulassung beantragen. Die Zulassung kann für die Kategorien:
beantragt werden. Zulassung als Fachbetrieb Firmen, die sich bei KASSELWASSER um eine Zulassung als Fachbetrieb beworben haben, werden durch KASSELWASSER einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Zulassung erhält die Firma nach der
Die Zulassung ist begrenzt auf zwei Jahre. Mit Erhalt der Zulassung wird die Firma in der Liste der zugelassenen Fachbetriebe aufgenommen. Firmen, die keine Zulassung beantragt haben bzw. deren Antrag abgelehnt wurde, ist es nicht gestattet, an den Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen zu Arbeiten. Dies betrifft auch die Arbeiten auf privatem Grund. Für Bauherren und Architekten bedeutet die Zulassung als Fachbetrieb durch KASSELWASSER, dass die Firma ein Mindestmaß an wirtschaftlicher und technischer Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.
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