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Naturnah gestalten und unterhalten |
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Naturnah gestaltetes Gewässer Die Stadt Kassel ist von Gewässern 1., 2. und 3. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 130 km durchzogen. Hiervon sind ca. 20 km verrohrt oder in Bauwerken gefasst. Die Fulda als Gewässer 1. Ordnung ist im Stadtgebiet eine Bundeswasserstraße und befindet sich somit in der Unterhaltungspflicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Alle Gewässer 2. Ordnung (Losse und Ahna) sowie Gewässer 3. Ordnung (alle übrigen Gewässer), deren Uferbereich und Bauwerke sind lt. dem Hessischen Wassergesetz von KASSELWASSER im Auftrag der Stadt Kassel zu unterhalten und bei Bedarf auszubauen. Die Unterhaltungsmaßnahmen werden von Privatunternehmen im Auftrag durch KASSELWASSER durchgeführt. Die Durchführung erfolgt nach sog. Unterhaltungsplänen, die von KASSLWASSER erstellt und vorgegeben werden. Die Kontrolle dieser durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt ebenfalls duch KASSELWASSER. Als Ausbaumaßnahmen wurden in den letzten Jahren der Rückbau von Sohlabstürzen in der Losse, Sanierungsmaßnahmen an der Fuldaufermauer sowie Renaturierungsmaßnahmen an der Ahna, an der Losse und am Wahlebach durchgeführt. Außerdem wurde in 2006 die Renaturierungsmaßnahme zur Schaffung eines Losse-Deltas in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Losse erfolgreich abgeschlossen. |
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