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Sanierung |
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Sanierung von Zuleitungskanälen Abwasserleitungen dienen der Ableitung von Abwasser jeglicher Art. Doch aufgrund von Schäden an diesen Leitungen ist ein schadloses Ableiten oft nicht gewährleistet. Abwasser (Schmutz- oder Mischwasser) kann aus dem Kanal austreten und das Erdreich sowie das Grundwasser verunreinigen. Zudem kann das den Kanal umgebende Grundwasser in den Kanal eindringen und die Kanalisation sowie die Kläranlage unnötig belasten. Typische Schäden an Abwasserleitungen
Wurzeleinwuchs
Rohreinbruch
Rohrversatz
Riss
Rechtsgrundlagen Gemäß § 37 (2) des Hessischen Wassergesetzes vom Dezember 2010 wurde dem Abwasserbeseitigungspflichtigen (KASSELWASSER) die Aufgabe übertragen, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb des Zuleitungskanals zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Zuleitungskanäle im Sinne der Abwassersatzung sind Anschlusskanäle und Grundleitungen. Der Zuleitungskanal befindet sich im Eigentum des Anschließers (Grundstückseigentümer).
Der Eigenbetrieb KASSELWASSER hat mit der Überprüfung der Zuleitungskanäle im Gebiet der Stadt Kassel begonnen. Die Sanierungsgebiete werden sukzessiv erschlossen. In den Sanierungsgebieten werden die Zuleitungskanäle aller Grundstücke überprüft. Die Überprüfung erfolgt durch eine Kamerainspektion, d.h. es werden keine Dichtigkeitsprüfungen mit Luft oder Wasser vorgenommen, sondern optische Untersuchungen durchgeführt.
Diese Erstuntersuchung ausgehend vom öffentlichen Kanal, ist für den betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei. Im Anschluss an die Untersuchungen werten Ingenieure von KASSELWASSER die Videoaufnahmen vom Zuleitungskanal aus und stellen dem Eigentümer das Ergebnis zur Verfügung. Weist der Zuleitungskanal Schäden auf, so wird dem betroffenen Eigentümer eine kostenlose Erstberatung für die Sanierung angeboten. Weiterhin bietet der Eigenbetrib KASSELWASSER dem Betroffenen an, den Zuleitungskanal über KASSELWASSER sanieren zu lassen. Bei der Sanierung handelt es sich um eine kostenpflichtige Serviceleistung von KASSELWASSER. Mit dieser Serviceleistung kommt der Eigentümer in den Genuss, seinen Kanal kostengünstig sanieren und die Arbeiten durch KASSELWASSER abwickeln und überwachen zu lassen. Unabhängig davon, ob die Sanierungsmaßnahme über KASSELWASSER oder über selbst beauftragte Unternehmen erfolgt, wird für die erfolgreiche Sanierung des Zuleitungskanals ein Entwässerungspass erstellt und dem Grundstückseigentümer zugesandt. Informationen zu aktuellen Sanierungsprojekten in Kassel finden Sie in der Rubrik "Aktuelles" Videofilm zum Thema: Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung (Länge 11 Min.) Dieser Film basiert auf der "Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel" (Abwasser- und Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung) vom 20.06.2011, welche am 29.06.2011 veröffentlicht wurde.
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