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Der Kasseler Entwässerungsbetrieb ist bei Störfällen im Kanalbereich sowie bei Störfällen in städtischen Gewässern jederzeit für Sie erreichbar.
Dies gilt für jede Tages- und Nachtzeit sowie natürlich für Wochenenden und für Feiertage.

Der Bereitschaftsdienst umfasst nur die Beseitigung von Störfällen an und in städtischen Kanalanlagen.
Dazu gehören z.B. Kanalverstopfungen, Straßeneinbrüche, Rückstaus in Kanälen oder Überflutungen in Kanalanlagen und Verunreinigungen .
Wird dieser Bereitschaftsdienst zu Arbeiten aufgefordert, die nicht im Zusammenhang mit den städtischen Kanalanlagen stehen, sind die Kosten vom Nutzer zu erstatten.
Bei Störfällen an Gewässern kann es sich um Verunreinigungen, Überschwemmungen, Verschluss oder um Gefährdung durch Uferbewuchs handeln. Konkret können das Verstopfungen durch Treibholz oder auch Sturmschäden an Bäumen sein. Ebenso gehören dazu Einbrüche von Rohren, also von geschlossenen Profilen oder Einbrüche von Ufermauern.
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Kanalverstopfung
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Gewässerverunreinigung
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