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Versickerung |
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Regenwasserversickerung Versickerungsanlagen dienen dem Belassen von Niederschlagswasser auf dem Grundstück. Sie bedürfen einer Berechnung nach dem DWA-Arbeitsblatt A 138 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und in bestimmten Fällen auch einer "Wasserrechtlichen Genehmigung".
Schachtversickerungen sind im Gebiet der Stadt Kassel nicht zulässig. Beispiel Rohr-Rigolen-Versickerung
Bei der Rohr-Rigolen-Versickerung wird gesammeltes Regenwasser unterirdisch über ein oder mehrere geschlitzte Kunststoffrohre (Sickerrohr/Dränleitung), die knapp über der Grabensohle verlegt werden, dem Boden zugeführt. Das Rohr ist von Kies oder Schotter umgeben, in dem bei starken Regenfällen das Wasser zwischengespeichert wird. Die geführten Nachweise sind dem Eigenbetrieb KASSELWASSER gemeinsam mit dem Antrag auf Befreiung von der Anschlusspflicht des Regenwassers vorzulegen. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Antragsteller die Befreiung unbeschadet Rechte Dritter erteilt. Bei einer versiegelten Niederschlagsfläche, die weniger als 30 m² beträgt, genügt ein formloser Antrag auf Befreiung, eine gesonderte Berechnung ist nicht erforderlich. Das vom Umwelt- und Gartenamt herausgegebene Infoblatt "Versickerung von Niederschlagswasser" (siehe Download rechts) enthält wichtige Hinweise. |
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