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Versickerung



Regenwasserversickerung

Versickerungsanlagen dienen dem Belassen von Niederschlagswasser auf dem Grundstück. Sie bedürfen einer Berechnung nach dem DWA-Arbeitsblatt A 138 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und in bestimmten Fällen auch einer "Wasserrechtlichen Genehmigung".

Zur Versickerung von Niederschlagswasser stehen folgende technische Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Mulden-Rigolen Element
  • Rigolen- und Rohr-Rigolenversickerung
  • Beckenversickerung

Schachtversickerungen sind im Gebiet der Stadt Kassel nicht zulässig.

Beispiel Rohr-Rigolen-Versickerung

Rohr- Rigolen-Versickerung

Bei der Rohr-Rigolen-Versickerung wird gesammeltes Regenwasser unterirdisch über ein oder mehrere geschlitzte Kunststoffrohre (Sickerrohr/Dränleitung), die knapp über der Grabensohle verlegt werden, dem Boden zugeführt.

Das Rohr ist von Kies oder Schotter umgeben, in dem bei starken Regenfällen das Wasser zwischengespeichert wird.

Wird für die Verfüllung Schotter der Körnung 16/32 verwendet, so steht ein Porenanteil von etwa 30% und gegebenenfalls auch der Rohrinhalt als Zwischenspeicher zur Verfügung. Dadurch lassen sich selbst bei geringen durchlässigen Böden vergleichsweise große Flächen an die Versickerungsanlage anschließen.

Da hierbei keine reinigende Oberbodenpassage mehr stattfindet, ist eine Vorreinigung erforderlich, um eine Verschlammung des Speicherraums zu verhindern.
Bei einer versiegelten Niederschlagsfläche ab 30 m² ist ein hydraulischer Versickerungsnachweis nach DWA-A 138 zu führen. Ist die versiegelte Niederschlagsfläche größer als 300 m², ist zusätzlich ein Bodengutachten zu erstellen.

Die geführten Nachweise sind dem Eigenbetrieb KASSELWASSER gemeinsam mit dem Antrag auf Befreiung von der Anschlusspflicht des Regenwassers vorzulegen. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Antragsteller die Befreiung unbeschadet Rechte Dritter erteilt.

Bei einer versiegelten Niederschlagsfläche, die weniger als 30 m² beträgt, genügt ein formloser Antrag auf Befreiung, eine gesonderte Berechnung ist nicht erforderlich.

Das vom Umwelt- und Gartenamt herausgegebene Infoblatt "Versickerung von Niederschlagswasser" (siehe Download rechts) enthält wichtige Hinweise.


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Infoblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser
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 Stand: 07.12.2010  Druckversion  Seitenanfang
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